Mitgliedschaft

 

Mit den Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie sich als Miteigentümer – vergleichbar mit einem Aktionär – an der bbg. Sie können durch die Zeichnung von zwei Genossenschaftsanteilen in Höhe von jeweils € 200 und der Zahlung eines einmaligen Eintrittsgeldes von € 50 Mitglied bei uns werden.

Alle damit verbundenen Rechte und Pflichten eines Genossenschaftsmitgliedes der bbg sind in der Satzung verankert.


bbg SatzungAls unser Mitglied sichern Sie sich z.B. den Vorteil, vor allen Wohnungsinteressenten, die noch keine Mitglieder sind, eine Wohnung anmieten zu können.

Bei Anmietung einer Wohnung sind je nach Größe der Wohnung weitere 3 bzw. 8 Anteile zu übernehmen.

In den vergangenen Jahren konnten wir unseren Mitgliedern eine Dividende von 4% p. a. auszahlen. Über die Gewinnverwendung entscheidet einmal jährlich die Vertreterversammlung, so dass wir für die Zukunft keine Aussagen treffen können.

 

Kurz und bündig:

Erwerb der Mitgliedschaft ohne Anmietung einer Wohnung:

2 Pflichtanteile zu je 200,00 € zzgl. 50,00 € einmaliges Ein­trittsgeld
(Gesamtbetrag 450,00 €).

 

Anmietung einer Wohnung bis einschließlich 44,99 m²:

2 Pflichtanteile sowie 3 weitere Anteile (gesamt 5 Anteile) zu je 200,00 € zzgl. 50,00 € einmaliges Eintrittsgeld
(Gesamtbetrag 1.050,00 €).

 

Anmietung einer Wohnung ab 45,00 m²:

2 Pflichtanteile sowie 8 weitere Anteile (gesamt 10 Anteile) zu je 200,00 € zzgl. 50,00 € einmaliges Eintrittsgeld
(Gesamtbetrag 2.050,00 €).

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